KFZ-Haftpflichtschadengutachten für PKW / LKW / Motorrad
Als Sachverständige für KFZ-Haftpflichtschäden erstellen wir Gutachten für PKW, LKW und Krad (Motorrad) im Falle von Haftpflichtschäden. Unsere Gutachten dienen der objektiven und rechtssicheren Feststellung von Schadenumfang, Schadenshöhe und Schadensursache.
Bei der Erstellung eines Haftpflichtschadengutachtens führen wir folgende Schritte durch:
Schadensaufnahme: Wir nehmen eine detaillierte Schadensaufnahme vor, bei der wir den betroffenen Fahrzeugbereich sowie alle sichtbaren Schäden und deren Ausmaß dokumentieren. Dabei verwenden wir auch fotografische Aufnahmen, um den Zustand vor dem Unfall festzuhalten.
Begutachtung der Schadensursache: Wir untersuchen die Ursache des Schadens, um festzustellen, wer für den Unfall verantwortlich ist. Dabei berücksichtigen wir Unfallspuren, Zeugenaussagen, Unfallberichte und andere relevante Informationen.
Kostenermittlung: Wir ermitteln die voraussichtlichen Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug. Dabei berücksichtigen wir die Preise für Ersatzteile, Arbeitsstunden und ggf. Lackierarbeiten. Wir stellen sicher, dass alle relevanten Kostenfaktoren berücksichtigt werden, um eine realistische Schadenshöhe zu ermitteln.
Wertminderung: Wenn der Wert des Fahrzeugs durch den Unfall gemindert wurde, erfassen wir diese Wertminderung im Gutachten. Dies ist insbesondere wichtig, wenn das Fahrzeug verkauft werden soll, da potenzielle Käufer über den vorherigen Unfallschaden informiert werden müssen
Nutzungsausfall: Falls das beschädigte Fahrzeug während der Reparatur nicht genutzt werden kann, berechnen wir den Nutzungsausfall, also den entgangenen Nutzen, den der Fahrzeugeigentümer aufgrund des Unfalls hat.
Gutachtenbericht: Abschließend verfassen wir einen detaillierten Gutachtenbericht, der alle ermittelten Informationen, Schadenspositionen, Schadenshöhe und Schlussfolgerungen enthält. Der Gutachtenbericht dient als Grundlage für die Schadensregulierung und kann bei Bedarf auch vor Gericht verwendet werden.
KFZ-Kaskoschadengutachten
Als Sachverständige für KFZ-Kaskoschadengutachten bieten wir eine professionelle Bewertung von Schäden im Zusammenhang mit Fahrzeugen, die durch eine Kaskoversicherung abgedeckt sind. Unsere Gutachten dienen der objektiven und rechtssicheren Feststellung von Schadenumfang, Schadenshöhe und Schadensursache.
Bei der Erstellung eines KFZ-Kaskoschadengutachtens führen wir folgende Schritte durch:
Schadensaufnahme: Wir nehmen eine genaue Schadensaufnahme vor und dokumentieren den Zustand des Fahrzeugs sowie alle sichtbaren Schäden. Dabei verwenden wir auch fotografische Aufnahmen, um den Zustand vor dem Schaden festzuhalten.
Begutachtung der Schadensursache: Wir untersuchen die Ursache des Schadens, um festzustellen, ob es sich um einen versicherten Schaden handelt und ob eventuell weitere Schadensursachen vorliegen. Wir berücksichtigen dabei auch eventuelle Gutachten anderer Fachbereiche wie beispielsweise Unfallrekonstruktion oder Brandgutachten.
Kostenermittlung: Wir ermitteln die voraussichtlichen Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug. Dabei berücksichtigen wir die Preise für Ersatzteile, Arbeitsstunden und gegebenenfalls den Einsatz spezialisierter Fachkräfte. Zudem nehmen wir auch eine Bewertung von Wertminderungen oder Totalschäden vor.
Prüfung der Versicherungsbedingungen: Wir prüfen die Versicherungsbedingungen, um sicherzustellen, dass der Schaden durch die Kaskoversicherung abgedeckt ist. Dabei berücksichtigen wir die vereinbarten Vertragsbedingungen und mögliche Ausschlüsse oder Selbstbeteiligungen.
Gutachtenbericht: Abschließend erstellen wir einen detaillierten Gutachtenbericht, der alle ermittelten Informationen, Schadenspositionen, Schadenshöhe und Schlussfolgerungen enthält. Der Gutachtenbericht dient als Grundlage für die Schadensregulierung mit der Kaskoversicherung und kann bei Bedarf auch vor Gericht verwendet werden.
KFZ-Haftpflichtschadengutachten für Fahrräder & E-Bikes
Als zertifizierte Sachverständige für Schäden und Bewertungen an Fahrräder und E-Bikes, bieten wir Ihnen eine professionelle und umfassende Expertise in diesem Bereich an. Unsere Gutachten dienen der objektiven und rechtssicheren Feststellung von Schadenumfang, Schadenshöhe und Schadensursache.
Bei der Erstellung eines Haftpflichtschadengutachtens für Fahrräder und E-Bikes führen wir folgende Schritte durch:
Schadensaufnahme: Wir nehmen eine genaue Schadensaufnahme vor und dokumentieren den Zustand des Fahrrads oder E-Bikes, sowie alle sichtbaren Schäden. Dabei verwenden wir auch fotografische Aufnahmen, um den Zustand nach dem Unfall festzuhalten.
Begutachtung der Schadensursache: Wir untersuchen die Ursache des Schadens, um festzustellen, wer für den Unfall verantwortlich ist. Dies kann beispielsweise ein Zusammenstoß mit einem Fahrzeug oder ein Sturz aufgrund von Straßenschäden sein.
Kostenermittlung: Wir ermitteln die voraussichtlichen Reparaturkosten für das beschädigte Fahrrad oder E-Bike. Dabei berücksichtigen wir die Preise für Ersatzteile, Arbeitsstunden und gegebenenfalls den Einsatz spezialisierter Fachkräfte.
Wertminderung: Falls das Fahrrad oder E-Bike durch den Unfall an Wert verloren hat, erfassen wir diese Wertminderung im Gutachten. Dies ist insbesondere wichtig, wenn das Fahrrad oder E-Bike verkauft werden soll, da potenzielle Käufer über den vorherigen Schaden informiert werden müssen.
Nutzungsausfall: Wenn das beschädigte Fahrrad oder E-Bike während der Reparatur nicht genutzt werden kann, legen wir den Nutzungsausfall, also den entgangenen Nutzen, den der Fahrrad- oder E-Bike-Besitzer aufgrund des Unfalls hatte, fest.
Gutachtenbericht: Abschließend erstellen wir einen detaillierten Gutachtenbericht, der alle ermittelten Informationen, Schadenspositionen, Schadenshöhe und Schlussfolgerungen enthält. Der Gutachtenbericht dient als Grundlage für die Schadensregulierung und kann bei Bedarf auch vor Gericht verwendet werden.
Beweissicherungsverfahren (gerichtlich und außergerichtlich)
Sie haben einen „verschwiegenen Schaden“ an Ihrem kürzlich erworbenen Gebrauchtfahrzeug, oder der Schadenumfang des beim Kauf angegebenen Unfallschaden ist weit höher als Ihnen mitgeteilt wurde? Wir begutachten das Fahrzeug in unserer Prüfhalle, ermitteln den ursprünglichen Schaden und geben Ihnen bzw. Ihrem Rechtsanwalt ein detailliertes Schriftstück zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen an die Hand.
Wir als KFZ-Sachverständige können sowohl bei gerichtlichen als auch bei außergerichtlichen Beweissicherungsverfahren im Bereich des Kraftfahrzeugs eingesetzt werden. Hier ist eine Erläuterung, wie ein KFZ-Sachverständiger in beiden Kontexten agieren kann:
Hier sind die wichtigsten Aspekte beider Verfahren:
Gerichtliches Beweissicherungsverfahren:
Im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren wird ein KFZ-Sachverständiger vom Gericht bestellt, um den Zustand eines Fahrzeugs oder bestimmter Fahrzeugteile zu untersuchen. Der Sachverständige führt eine detaillierte Begutachtung des Fahrzeugs durch, um den Schadenumfang, die Unfallursache oder andere technische Aspekte zu ermitteln. Dabei können beispielsweise Messungen, Inspektionen, Prüfungen oder Analysen durchgeführt werden. Der KFZ-Sachverständige erstellt ein Gutachten, das seine Feststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen enthält. Dieses Gutachten wird als Beweismittel vor Gericht verwendet, um die Klärung von Haftungsfragen oder Schadenersatzansprüchen zu unterstützen.
Außergerichtliches Beweissicherungsverfahren:
In einem außergerichtlichen Beweissicherungsverfahren kann ein KFZ-Sachverständiger von einer Partei, einem Versicherungsunternehmen oder einer anderen beteiligten Person beauftragt werden, den Zustand eines Fahrzeugs zu untersuchen. Der Sachverständige führt eine unabhängige Begutachtung durch, um den Schadenumfang, den Wertverlust oder andere relevante Aspekte zu ermitteln. Der KFZ-Sachverständige dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs, nimmt Messungen vor und erstellt einen Bericht oder ein Gutachten, das die Ergebnisse seiner Untersuchung enthält. Dieser Bericht kann bei Verhandlungen oder zur Unterstützung eines außergerichtlichen Vergleichs verwendet werden.
Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Verfahren und Anforderungen für KFZ-Sachverständige je nach Land und Rechtssystem unterschiedlich sein können. Darüber hinaus kann es spezifische gesetzliche Vorgaben oder Berufsethikrichtlinien geben, an die sich KFZ-Sachverständige halten müssen. Die oben genannten Informationen dienen als allgemeine Richtlinien und sollten nicht als rechtliche Beratung betrachtet werden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder Experten für das jeweilige Rechtssystem zu konsultieren.
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Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
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Kognitives Lesen
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Sprachnavigation
Erklärung zur Barrierefreiheit
sos-steinel.de
19. Mai 2025
Konformitätsstatus
Wir sind überzeugt, dass das Internet für jeden verfügbar und zugänglich sein sollte. Daher setzen wir uns dafür ein, dass unsere Website einem möglichst breiten Publikum zugänglich ist, unabhängig von den jeweiligen Umständen und Fähigkeiten.
Um dies zu erreichen, halten wir uns so strikt wie möglich an die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) des World Wide Web Consortiums (W3C) auf AA-Niveau. Diese Richtlinien erläutern, wie Webinhalte für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Die Einhaltung dieser Richtlinien trägt dazu bei, dass die Website für alle Menschen zugänglich ist: Blinde, Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und mehr.
Diese Website nutzt verschiedene Technologien, um sie jederzeit so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Wir verwenden eine barrierefreie Benutzeroberfläche, die es Menschen mit bestimmten Behinderungen ermöglicht, die Benutzeroberfläche der Website anzupassen und an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen.
Zusätzlich nutzt die Website eine KI-basierte Anwendung, die im Hintergrund läuft und die Barrierefreiheit ständig optimiert. Diese Anwendung korrigiert das HTML der Website und passt Funktionalität und Verhalten an Screenreader für blinde Nutzer sowie an Tastaturfunktionen für Personen mit motorischen Einschränkungen an.
Wenn Sie eine Fehlfunktion feststellen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Sie erreichen die Betreiber der Website unter folgender E-Mail-Adresse: info@sos-steinel.de
Screenreader und Tastaturnavigation
Unsere Website implementiert die ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) und verschiedene Verhaltensänderungen, um sicherzustellen, dass blinde Nutzer mit Screenreadern die Website lesen, verstehen und nutzen können. Sobald ein Nutzer mit einem Screenreader Ihre Website betritt, wird er sofort aufgefordert, sein Screenreader-Profil einzugeben, um Ihre Website effektiv nutzen zu können. So erfüllt unsere Website einige der wichtigsten Screenreader-Anforderungen und zeigt Konsolen-Screenshots mit Codebeispielen:
Screenreader-Optimierung: Wir führen einen Hintergrundprozess durch, der die Website-Komponenten von Grund auf lernt, um auch bei Website-Updates die Konformität sicherzustellen. Dabei stellen wir Screenreadern mithilfe der ARIA-Attribute aussagekräftige Daten zur Verfügung. Beispielsweise liefern wir präzise Formularbeschriftungen, Beschreibungen für aktionsrelevante Symbole (Social-Media-Symbole, Suchsymbole, Warenkorbsymbole usw.), Validierungshinweise für Formulareingaben und Elementrollen wie Schaltflächen, Menüs, modale Dialoge (Popups) und mehr. Zusätzlich scannt der Hintergrundprozess alle Bilder der Website und erstellt für unbeschriebene Bilder eine präzise und aussagekräftige Beschreibung auf Basis der Bildobjekterkennung als ALT-Tag (Alternativtext). Mithilfe einer OCR-Technologie (Optical Character Recognition) extrahiert der Prozess außerdem im Bild eingebettete Texte. Nutzer können die Screenreader-Anpassungen jederzeit durch Drücken der Tastenkombination Alt+1 aktivieren. Screenreader-Nutzer erhalten außerdem automatische Hinweise zum Aktivieren des Screenreader-Modus, sobald sie die Website aufrufen.
Diese Anpassungen sind mit allen gängigen Screenreadern kompatibel, einschließlich JAWS und NVDA.
Optimierung der Tastaturnavigation: Der Hintergrundprozess passt außerdem das HTML der Website an und fügt mithilfe von JavaScript-Code verschiedene Funktionen hinzu, um die Tastaturbedienung zu ermöglichen. So können Sie beispielsweise mit Tabulator und Umschalt+Tab durch die Website navigieren, Dropdown-Menüs mit den Pfeiltasten bedienen und mit Esc schließen, Schaltflächen und Links mit der Eingabetaste aktivieren, mit den Pfeiltasten zwischen Optionsfeldern und Kontrollkästchen navigieren und diese mit der Leertaste oder der Eingabetaste ausfüllen. Tastaturnutzer finden außerdem Schnellnavigations- und Inhaltsüberspringmenüs, die jederzeit mit Alt+1 oder als erstes Element der Website während der Tastaturnavigation verfügbar sind. Der Hintergrundprozess verarbeitet auch Popup-Fenster, indem er den Tastaturfokus direkt nach dem Erscheinen auf diese richtet und verhindert, dass der Fokus davon abweicht.
Benutzer können außerdem Tastenkombinationen wie „M“ (Menüs), „H“ (Überschriften), „F“ (Formulare), „B“ (Schaltflächen) und „G“ (Grafiken) verwenden, um zu bestimmten Elementen zu springen.
Auf unserer Website unterstützte Behindertenprofile
Epilepsie-Schutzmodus: Dieses Profil ermöglicht Menschen mit Epilepsie eine sichere Nutzung der Website, indem es das Risiko von Anfällen durch blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen eliminiert.
Sehbehindertenmodus: Dieser Modus passt die Website an die Bedürfnisse von Nutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitive Behinderung: Dieser Modus bietet verschiedene unterstützende Optionen, um Nutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, Schlaganfall und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus: Dieser Modus erleichtert Nutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen das Lesen, Surfen und Konzentrieren auf die wichtigsten Website-Elemente und reduziert gleichzeitig Ablenkungen deutlich.
Blindheitsmodus: Dieser Modus konfiguriert Die Website muss mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel sein. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Nutzer, die auf Computern und Smartphones installiert wird. Websites müssen damit kompatibel sein.
Tastaturnavigationsprofil (motorisch eingeschränkt): Dieses Profil ermöglicht motorisch eingeschränkten Personen die Bedienung der Website mit den Tasten Tab, Umschalt+Tab und Eingabe. Nutzer können außerdem Tastenkombinationen wie „M“ (Menüs), „H“ (Überschriften), „F“ (Formulare), „B“ (Schaltflächen) und „G“ (Grafiken) verwenden, um zu bestimmten Elementen zu springen.
Zusätzliche Anpassungen von Benutzeroberfläche, Design und Lesbarkeit
Schriftanpassungen – Nutzer können die Größe der Schriftart ändern, den Abstand, die Ausrichtung, die Zeilenhöhe und vieles mehr anpassen.
Farbanpassungen – Nutzer können zwischen verschiedenen Farbkontrastprofilen wie Hell, Dunkel, Invertiert und Monochrom wählen. Zusätzlich können Nutzer die Farbschemata für Titel, Texte und Hintergründe mit über sieben verschiedenen Farboptionen ändern.
Animationen – Personen mit Epilepsie können alle laufenden Animationen per Mausklick stoppen. Zu den über die Benutzeroberfläche gesteuerten Animationen gehören Videos, GIFs und CSS-Blinkübergänge.
Inhaltshervorhebung – Nutzer können wichtige Elemente wie Links und Titel hervorheben. Sie können auch festlegen, dass nur fokussierte oder schwebende Elemente hervorgehoben werden.
Audio-Stummschaltung – Nutzer mit Hörgeräten können aufgrund der automatischen Audiowiedergabe Kopfschmerzen oder andere Probleme bekommen. Mit dieser Option können Nutzer die gesamte Website sofort stummschalten.
Kognitive Störungen – Wir verwenden eine Suchmaschine, die mit Wikipedia und Wiktionary verknüpft ist. So können Menschen mit kognitiven Störungen die Bedeutung von Phrasen, Initialen, Slang und anderen Begriffen entschlüsseln.
Zusatzfunktionen – Wir bieten Nutzern die Möglichkeit, Cursorfarbe und -größe zu ändern, einen Druckmodus zu verwenden, eine virtuelle Tastatur zu aktivieren und viele weitere Funktionen.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Wir möchten möglichst viele Browser und unterstützende Technologien unterstützen, damit unsere Nutzer die für sie am besten geeigneten Tools mit möglichst wenigen Einschränkungen auswählen können. Daher haben wir intensiv daran gearbeitet, alle gängigen Systeme zu unterstützen, die über 95 % des Nutzermarktanteils ausmachen, darunter Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera und Microsoft Edge, JAWS und NVDA (Bildschirmleseprogramme).
Anmerkungen, Kommentare und Feedback
Trotz unserer Bemühungen, die Website an die eigenen Bedürfnisse anzupassen, kann es dennoch vorkommen, dass Seiten oder Abschnitte nicht vollständig barrierefrei sind, sich im Barrierefreiheitsprozess befinden oder für die keine geeignete technische Lösung vorhanden ist. Wir arbeiten jedoch kontinuierlich an der Verbesserung unserer Barrierefreiheit, indem wir Optionen und Funktionen hinzufügen, aktualisieren und verbessern sowie neue Technologien entwickeln und implementieren. All dies dient dazu, im Einklang mit dem technologischen Fortschritt ein optimales Maß an Barrierefreiheit zu erreichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: info@sos-steinel.de